Deutsches Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination.

Aus jeder dieser Disziplingruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden (mindestens Leistungsstufe Bronze). Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. 

Neue Sportabzeichen-Plattform: DSA goes digital!

Seit dem 04.03.2024 wird die neue Service-Plattform Sportabzeichen Digital für Sportler*innen und Prüfer*innen angeboten. In den FAQ's finden Sie allgemeine Informationen zu der Nutzung und der Registrierung.

Hier können Sie sich anmelden: Sportabzeichen-Digital-Anmeldung.

Bei Fragen als Prüfer*in für die Anmeldung und die Verwendung des Programmes können Sie sich gerne hier einmal durch das offizielle Dokument des DOSB durchklicken.

Stützpunkte

Achtung: Bitte letzte Abnahmen in der Saison 2024 beachten:

Stützpunkt Brake: Abnahme beendet, weitere Termine nur auf Anfrage!

Stützpunkt Sennestadt: Abnahme beendet, weitere Termine nur auf Anfrage!

Stützpunkt Senne: Letzter Termin 02.11.2024

Stützpunkt Brackwede: Bis zum 30.10.2024

Stützpunkt Ubbedissen: Abnahme beendet, weitere Termine nur auf Anfrage!

Stützpunkt Rußheide: 03.10.2024

 

Flyer zum Download

Weitere Termine nur unter Vorbehalt und nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stützpunktleiter*innen. Die Kontaktdaten können dem Flyer entnommen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Ishara aktuell aufgrund von Renovierungsarbeiten nicht für die Schwimmabnahme aufgesucht werden kann!

Eventuell können Bauarbeiten auf den Sportplätzen die Abnahme beeinträchtigen. Bitte informieren Sie sich vorher bei den Prüfer*innen, welche Disziplinen aktuell möglich sind.

Nachweis der Schwimmfertigkeit

Im Jahr des erstmaligen Erwerbs des DSA muss geschwommen werden. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

• Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung.

Ausnahmeregelung für die Disziplingruppe Ausdauer: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Disziplingruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht.

Ausnahmeregelung für die Disziplingruppe Schnelligkeit: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn die Strecke aus der Disziplingruppe Schnelligkeit vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht, diese Zeit aber nicht in die Prüfkarte übernommen wird (Beispiel: Die Absolvent*innen erzielen eine schlechtere Punktzahl als bei einer anderen Disziplin aus der Gruppe Schnelligkeit).

• 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss

• < 12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder das „Deutsche Schwimmabzeichen“ ab Bronze

• ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Deutschen Schwimmabzeichens“ bzw. des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des „Deutschen Triathlon-Abzeichens“ und des „Deutschen Fünfkampfabzeichens“

• 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Minuten mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung Zur Dokumentation der Schwimmleistung und als Nachweis im Schwimmbad kann neben der Prüfkarte auch das Formular „Nachweis der Schwimmfertigkeit“ genutzt werden. Dieses dient nur zur Vorlage bei dem*der Prüfer*in und wird nach entsprechendem Übertrag nicht mit der Prüfkarte eingereicht.

Die Gültigkeit des Nachweises der Schwimmfertigkeit für das Deutsche Sportabzeichen ist begrenzt auf fünf Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr (Beispiel: Absolvent*in ist im Jahr 2016 geschwommen, damit ist der Nachweis bis einschließlich 2020 erfüllt, d.h. im Jahr 2021 muss der Schwimmnachweis erneut erbracht werden).

Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Er gilt nicht als Nachweis für das Deutsche Sportabzeichen (Erwachsene).

Das Jahr des letzten Schwimmnachweises ist auf der Prüfkarte vermerkt

Formular zum Download

Das Sportabzeichen für eine Bewerbung


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