Kinderschutz im Sportverein
Handeln gegen sexualisierte Gewalt im Sport
Schweigen schützt die Falschen!
Deshalb machen wir uns für das Thema Kinderschutz im Sport(verein) stark. Der gesellschaftlichen Herausforderung einer wirksamen Prävention vor sexualisierter Gewalt - insbesondere von Kindern und Jugendlichen - muss sich auch der organisierte Sport als großer und wichtiger Teil dieser Gesellschaft stellen. Wir sehen es als unseren Auftrag an, eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen und Mitglieder und Mitarbeitende in Vereinen für das Thema sexualisierte Gewalt im Sport zu sensibilisieren und aufzuklären. Dazu informieren, beraten, qualifizieren und fördern wir Sportvereine. Da wir in Bielefeld nicht über eine Beratungsstelle des Sports verfügen nutzen wir den Verbund mit den landesweiten und regionalen Beratungsstellen des Landessportbundes.
Seit April 2023 sind wir dafür Mitglied im "Qualitätsbündnis gegen sexualisierte und interpersonale Gewalt im Sport in NRW".
Vereinbarung Kinderschutz in Bielefeld
Als einen Baustein in der Prävention von sexualisierter und interpersonaler Gewalt an Kindern und Jugendlichen haben wir gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Bielefeld eine sportspezifische „Vereinbarung zum Schutz Minderjähriger im Sport“ für Bielefeld erstellt. Diese ist erfreulicherweise bereits vom größten Teil der Sportvereine unterzeichnet worden. Vereinbarung und alle Anlagen in der aktuellen Version sind auf der Bielefeld Website eingestellt:
Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt im Sport
Das Qualitätsbündnis hat sich zum Ziel gesetzt, sexualisierter Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen. Das Bündnis basiert auf einer Initiative des Landessportbundes NRW und des Sportministeriums NRW. Für eine Mitgliedschaft im Bündnis müssen Sportvereine festgelegte Kriterien erfüllen. Zu den zentralen Aufgaben der Sportvereine gehören die Entwicklung und Umsetzung von umfassenden Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport: Information des Vereinsvorstandes, Information der Vereinsmitglieder und Beschluss auf der Jahreshauptversammlung, Ergänzung der Satzung, Benennung Beauftragte, Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, Unterschrift des Ehrenkodex des LSB NRW, Schulungen für Mitarbeitende, Entwicklung eines Interventionsleitfadens, Angebote für Kinder und Jugendliche / Partizipation am Präventionsprogramm, Nachhaltigkeit – kontinuierliche Pflege der Qualitätskriterie.
Informationsseite Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt im Sport
Handlungsleitfaden für Sportvereine
Der Handlungsleitfaden richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen in Sportvereinen - im Vorstand und in der Geschäftsstelle sowie im Trainings- und Übungsbetrieb. Er erläutert die wesentlichen Aspekte der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport. Der Leitfaden will zudem über die besondere Problematik aufklären, wenn ein Verdachtsfall sexualisierter Gewalt im Verein auftritt. Er informiert über Vorgehensweisen, mit denen der Schutz von Kindern und Jugendlichen in derartigen Fällen zuverlässig gewährleistet werden kann.
Elternkompass Kinderschutz
Wir wollen mit diesem Ratgeber darauf aufmerksam machen, dass es theoretisch in jedem Verein sexualisierte Gewalt geben kann. Gleichzeitig wollen wir aufzeigen, dass es sowohl für Vereine und Verbände als auch für Eltern Mittel und Wege gibt, sich davor bis zu einem gewissen Grade zu schützen. Über all diese Faktoren - die unterschiedlichen Dimensionen sexuellen Missbrauchs, die Möglichkeiten der Prävention und angemessene Reaktionen - informiert dieser Ratgeber.